Arbus Newsletter 1/2014
Liebes Arbus-Mitglied
Liebe/r Arbus-Interessent/in
Wir sind in der Mediennutzung heute viel unabhängiger geworden! Zumindest was die zeitliche und örtliche Abhängigkeit betrifft. Doch sind wir dadurch auch sicherer geworden im Umgang mit den uns vorgesetzten Informationen und Quellen? Wir wagen dies zumindest zu bezweifeln und hoffen Ihnen daher auch künftig eine Stütze sein zu dürfen bei Ihrem Medienkonsum und wünschen Ihnen eine spannende Lektüre bei unserem Newsletter.
Der Arbus, die Vereinigung für kritische Mediennutzung, ist die älteste medienkritische Organisation in der Deutschschweiz. Wir wollen weiterhin engagiert und kritisch sein und freuen uns selbstverständlich über einen Austausch mit - und Rückmeldungen von - Ihnen und danken Ihnen auch weiterhin für Ihre finanzielle Unterstützung.
Daniel Römer, Präsident ARBUS Schweiz
Mario Galli, Sekretariat und Mitgliederverwaltung
In eigener Sache:
Ist für Sie die gesellschaftliche Bedeutung der Medien auch wichtig? Der Arbus möchte seinen Vorstand vergrössern und zusätzlich die Ressorts neu verteilen und sucht eine medieninteressierte Person im Ehrenamt. Der Zeitaufwand beträgt etwa vier bis fünf Vorstandsitzungen pro Jahr. Die Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Auskünfte erteilt: Daniel Römer, Präsident, Telefon 044 462 11 10 (ab 18 Uhr) oder daniel.roemer@bluemail.ch
Arbus-Stellungnahmen zuhanden des Bakom
Radiolandschaft Zürich-Ostschweiz in Bewegung
In den vergangenen Wochen ist im Raum Zürich / Ostschweiz die Privatradiolandschaft etwas durchgeschüttelt worden. Und natürlich ging es: ums Geld.
Anfang Dezember 2013 gelangte die Radio Top AG des Winterthurer Medienunternehmers Günter Heuberger ans BAKOM mit einem Antrag auf eine Konzessionsänderung für sein für Teile des Kantons Zürich, Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen verbreiteten Radios. Radio Top will künftig auf die Verbreitung seiner in der Konzession festgeschriebenen Fensterprogramme verzichten und die Regionalinformation fortan im Gesamtprogramm einbinden.
Grundsätzlich findet der Arbus wichtige Änderungen während der Laufzeit einer Konzession problematisch. Sie bedeuten eigentlich, dass während des Spiels die Regeln geändert werden. Bislang hat das BAKOM jeweils aus einer pragmatischen Haltung heraus grundlegende Änderungen jeweils gutgeheissen. Weil Konzessionänderungen im regionalen Bereich aus der "Grosswetterlage" der rasanten Medienentwicklung gesehen werden müssen, beantragt der Arbus die Konzessionänderung für Radio Top zu genehmigen; Radio (und Tele) Top sind nämlich teilweise in ihrem Verbreitungsgebiet das einzige, private Medienunternehmen in einem Medienraum, den sich TAMEDIA und die NZZ-Gruppe mit Zeitungen, Radio, Fernsehen und Online-Angeboten untereinander aufgeteilt haben.
Nebst der beantragten Konzessionsänderung für Radio Top kam es im Januar dann zu einem weiteren Verkauf eines Radios; wir haben zwischenzeitlich aufgehört die Konzessionsübergänge in den vergangenen Jahren zu zählen.
Das Zürcher Jugendradio 105, um welches es bereits bei der Konzessionierung aus unterschiedlichen Gründen Proteste hagelte, ging in Konkurs und wurde von Roger Schawinski (Radio 1) übernommen. Eigentlich könnte man die Übernahme von Radio 105 durch Herrn Schawinski als nicht sehr relevante Angelegenheit werten, hat sich doch Radio 105 - wenigstens auf journalistischer Seite - nicht durch grosse Sprünge hervorgetan. In Anbetracht dessen, dass Herr Schawinski weiterhin in der Südostschweiz und im Aargau um eine Radiokonzession kämpft und der Tatsache, dass theoretisch kein Anbieter mehr als zwei Konzessionen sein Eigen nennen darf, ist der 105-Deal wohl aber nicht nur als regionales Ereignis abzutun. Der Arbus empfindet den Erhalt eines Jugendradios für Zürich unterstützenswert; auch wenn bei dieser Konzessionsübertragung Fragen offen bleiben, ist der Arbus der Meinung, dass mit Radio 1 als neuem Besitzer für Radio 105 die momentan beste Lösung gefunden wurde.
Der Arbus hat sowohl betreffend Konzessionsänderung für Radio Top wie auch für die Konzessionsübertragung von Radio 105 dem BAKOM eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
Konzessionsübertragung Radio 105
Im Zusammenhang mit dem Umstand, dass Herr Schawinski jetzt zwei UKW-Konzession besitzt, erscheint auch die Sachlage im Kanton Aargau in einem neuen Licht. Wir verweisen daher hier nochmals auf das im vergangenen Jahr ergangene Gutachten der WEKO betreffend Meinungs- und Angebotsvielfalt im Kanton Aargau.
WEKO Gutachten Mediensituation Kanton Aargau (Konzession Radio Argovia)
Quellenschutz für Journalisten
Das Bundesgericht hat in einem kürzlichen Urteil den Quellenschutz einer Journalistin aufgehoben, die in der Basler Zeitung einen Drogenhändler porträtiert hat. Das Urteil bedeutet, dass solche Artikel künftig kaum mehr möglich sind, weil ein Informant nur dann hinzustehen bereit ist, wenn ihm Anonymität zugesichert werden kann.
Aus Medienkreisen ist gegen dieses Urteil zum Teil heftig protestiert worden, und der Anwalt der Journalistin hat angekündigt, den Entscheid vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.
Der Präsident von Medienkritik Schweiz, Philip Kübler, hat das Urteil unmittelbar nach seinem Erscheinen kommentiert und den engen Spielraum des Bundesgerichts aufgezeigt.
Es stellt sich aber auch die Frage nach dem Ausnahmenkatalog zum Quellenschutz, wie Philip Kübler in einem zweiten Beitrag auf der Homepage von Medienkritik Schweiz ausführt.
Fragestellung betreffend Quellenschutz
Medienkompetenz - früh geübt ist besser!
Leitfaden Jugend und Medien
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (Nationales Programm zur Förderung von Medienkompetenz) und die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, ZHAW, haben Tipps zum sicheren Umgang mit digitalen Medien (Leitfaden für Eltern und alle, die mit Kindern zu tun haben) herausgegeben.
Der Arbus möchte Ihnen diesen Leitfaden schmackhaft machen. Er eignet sich nämlich in der sich ständig und schnell verändernden Welt der Medien nicht nur für "Eltern und Kids" sondern ist ein praktischer Ratgeber und gibt einen Überblick über die neue Medienwelt.
Der Leitfaden beantwortet häufig gestellte Fragen rund um die Themenbereiche Informationsflut und Multitasking, Medienkompetenz, Soziale Netzwerke, Sicherheit im Internet, Gewalt und Medien, Download und Einkaufen im Netz, Onlinesucht aber auch den Themenbereich Recht im Internet.
Der Leitfaden aus dem Nationalen Programm zur Förderung von Medienkompetenzen ist abrufbar - natürlich - im Internet (www.jugendundmedien.ch); es gibt in als App und unter der angeführten Internetadresse kann der Leitfaden auch als Broschüre kostenlos auf Deutsch, Französisch und Italienisch bestellt werden. Daneben gibt es auch die wichtigsten Tipps als Merkblatt auf Englisch, Albanisch, Arabisch, Farsi, Portugiesich, Serbisch, Kroatisch, Bosnisch, Spanisch, Somalisch, Tamilisch, Thai, Tigrinya und Türkisch.
Themen des Wellenbrecher 2/2013
- Der Medienclub auf SRF 1. Der Arbus empfiehlt die gewählte Form zu überdenken.
- Wie können demokratiegerechte Medien weiter entwickelt werden?
- Jahrbuch Qualität der Medien 2013. Ein Blick in den Spiegel lohnt sich.
Parlamentarische Vorstösse
aus den Bereichen elektronische Medien und Telekom
Wir haben an dieser Stelle in den letzten beiden Newslettern u.a. auf eine Interpellation von SVP Nationalrat Gregor A. Rutz verwiesen (parlamentarische Unterbreitung der SRG-Konzession) und auf die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates, KVF-N, welche eine Abmeldemöglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgerät ablehnt.
Gerne führen wir diese Tradition fort und verweisen auf die aufschlussreiche und manchmal auch amüsante Homepage der schweizerischen Bundesversammlung; dort sind alle parlamentarischen Vorstösse, welche seit 1992 zu den Themen elektronische Medien und Telekommunikation eingereicht wurden, einsehbar.
Blick über die Grenze
Deutscher Presserat will publizistische Grundsätze bei Online
Der Deutsche Presserat hat begonnen, die publizistischen Grundsätze mit Blick auf online-spezifische Darstellungsformen und Begrifflichkeiten zu überarbeiten. Bislang wurde der Pressekodex, der ursprünglich für die Print-Berichterstattung entwickelt wurde, eins zu eins auf Veröffentlichungenmehr lesen angewandt, die online erscheinen. Bei der grundsätzlichen Bewertung macht der Deutsche Presserat keinen Unterschied, ob ein journalistischer Beitrag print oder online veröffentlicht wird. Aber die Zunahme von Beschwerden, unter anderem zu Leserkommentaren und Online-Archiven, zeige, dass die publizistischen Grundsätze an einigen Stellen ergänzt werden sollten, um den digitalen Veröffentlichungsformen besser gerecht zu werden. Eine Arbeitsgruppe mit Online-Experten des Presserats ist nun dabei, den Pressekodex sukzessive zu überarbeiten.
Der Presserat hat seit dem vergangenen Jahr verschiedene Online-Medien für die freiwillige Selbstkontrolle gewonnen. Mehrere reine Internetzeitungen haben sich dem Presserat angeschlossen und die Selbstverpflichtungserklärung für die publizistischen Grundsätze unterschrieben. Sie bekennen sich damit zur Einhaltung der im Pressekodex definierten Qualitätsstandards. Bislang hat sich der Presserat nur mit Beschwerden über solche Online-Medien befasst, zu denen es ein Print-Äquivalent gab.
Publizistische Grundsätze für Online-Angebote
Beschwerde bei der Lauterkeitskommission
Haben Sie sich auch schon einmal so richtig aufgeregt über eine TV-Werbung oder Sponsoring?
Wir Konsumentinnen und Konsumenten sind daran interessiert, dass die Regeln der lauteren kommerziellen Kommunikation (sämtliche Formen von Werbung, Direktmarketing, Sponsoring, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit) eingehalten werden. Vielleicht kann Ihnen die Schweizerische Lauterkeitskommission als neutrale und unabhängige Institution der Kommunikationsbranche zum Zweck der werblichen Selbstkontrolle weiterhelfen bzw. Sie können dort eine Beschwerde einreichen, wenn Ihnen eine Werbung zu bunt erscheint.
Grundsätzlich sind die Beschwerdeverfahrenbei der Lauterkeitskommission kostenlos; in einigen Fällen fällt jedoch eine Bearbeitungsgebühr an. Untenstehend geben wir Ihnen den Link zur Lauterkeitskommission; diese gibt auf Ihrer Homepage auch einen Überblick an welche Stelle man sich mit welcher Beschwerde wenden muss.
Falls Sie Unterstützung beim Formulieren einer eigenen Beschwerde benötigen, lassen Sie es uns einfach wissen; Sie erreichen uns unter info@arbus.ch.
Faire Werbung - Lauterkeitskommission
Und: werden Sie Mitglied beim ARBUS!
Der ARBUS setzt sich kritisch mit Medien und der Mediennutzung auseinander. Das heisst wir nehmen Einfluss auf die Medienpolitik und setzen uns ein für die Erhaltung und Förderung gesellschaftspolitischer und kultureller Werte in den Medien.
Mit Fr. 30.-- Jahr als Einzelmitglied und Fr. 60.— als Kollektivmitglied reden Sie mit und unterstützen die älteste medienkritische Organisation der Schweiz.
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Mit freundlichen Grüssen