Arbus Medienmitteilung
ARBUS sagt "Ja zum revidierten RTVG"
Medienmitteilung ARBUS Schweiz vom 20. April 2015
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen ist überholt. Das Parlament hat darum das Gesetz revidiert und im Herbst 2014 verabschiedet. Der Schweizerische Gewerbeverband hat gegen die Revision das Referendum ergriffen. Die Abstimmung über das Referendum findet am 14. Juni 2015 statt.
Der Vorstand des ARBUS Schweiz setzt sich für das neue Radio- und Fernsehgesetz ein und hat darum ein „JA zum revidierten Radio- und Fernsehgesetz“ beschlossen.
Als Vereinigung für kritische Mediennutzung stehen wir für die in unserer Demokratie grundlegende Medienversorgung im Radio, Fernsehen und auch im Internet ein.
Das neue RTVG hat folgende Vorteile:
- Wechsel zu geräteunabhängiger und zeitgemässer Medienabgabe
Radio- und TV können heute über viele unterschiedliche Empfangskanäle und -arten gehört / gesehen / gelesen werden u.a. auch via Computer, Smartphone oder Tablet. Die heutige Gebühr für Radio- und Fernsehapparate ist nicht mehr zeitgemäss und macht einer geräteunabhängigen Abgabe Platz.
- Keine Schwarzhörer und Schwarzseher mehr
Das neue Abgabesystem, welches im Übrigen auch in anderen Ländern eingeführt wurde, ist fairer als die heutige Gebühr. Weil alle medienabgabepflichtig sind, gibt es künftig keine Schwarzhörer und Schwarzseher und keine Kontrollen mehr.
- Weniger bürokratischer Aufwand
Die neue Medienabgabe gilt künftig unabhängig von der Anzahl und der Art der Empfangsgeräte und der bürokratische Aufwand wird gesenkt.
- Medienabgabe ist sozialer als bisherige Gebühr
Bezüger von AHV- IV-Ergänzungsleistungen zahlen fürs Radiohören und Fernsehen nichts und auch Heimbewohner in Kollektivhaushalten sind von der Abgabe befreit.
- Privathaushalte zahlen künftig weniger
Mit dem neuen RTVG zahlen Privathaushalte weniger als heute. Der jährliche Betrag für Privathaushalte sinkt von heute 462.40 auf rund 400 Franken dies u.a. weil es keine Schwarzhörer und Schwarzseher mehr gibt.
- Vereinfachtes und gewerbefreundliches System
Bisher mussten alle Unternehmen Gebühren bezahlen. Neu sind alle Firmen von der Medienabgabe befreit, wenn sie weniger als eine halbe Million mehrwertsteuerpflichti-gen Umsatz haben. Künftig bezahlen 75% der Firmen keine Medienabgabe.
Der ARBUS Schweiz hat aus obigen Gründen beschlossen die Revision des RTVG zu unterstützen und empfiehlt am 14. Juni 2015 die RTVG-Revision anzunehmen.
Dem ARBUS – als älteste medienkritische Organisation in der Schweiz – ist bewusst, dass wer tatsächlich kein empfangsbereites Gerät (kein Radio, kein Fernsehgerät, keinen Computer, kein Smartphone) besitzen sollte – nach einer fünfjährigen Übergangsfrist – künftig für Radio- und Fernsehsendungen bezahlen muss.
Die gesellschaftliche Bedeutung der Medien für die schweizerische Demokratie - und auch die regionalpolitischen Gründe sowie die gleichwertige Versorgung aller Landesteile wie auch die sprachlichen Minoritäten – wiegen für den ARBUS die Tatsache auf, dass allenfalls ein paar wenige Haushalte / Personen über kein empfangsbereites Gerät verfügen. Der ARBUS ist dezidiert der Meinung, dass die Einführung der Medienabgabe richtig ist und dass es sich hier auch nicht um eine Steuer handelt.
Mit der Revision des RTVG werden u.a. auch die privaten konzessionierten regionalen Radio- und Fernsehstationen gestärkt; der ARBUS erhofft sich dadurch, dass die im RTVG vorgesehene lokale und regionale Berichterstattung bei den Privatanbietern verbessert wird.
Die neue und zeitgemässe Medienabgabe ist darum für den ARBUS ein Einstehen für die Versorgung aller Personen in der Schweiz mit einem unabhängigen und qualitativ hochstehenden über Gebühren / Abgaben finanzierten Service-public bei den elektronischen Medien. Dazu gehören Radio, Fernsehen und aufgrund der technologischen Fortschritte auch das Internet.
Arbus Schweiz - Vereinigung für kritische Mediennutzung
Daniel Römer, Präsident
Referendums-Abstimmung über die RTVG-Revision
Datum: 14. Juni 2015
Nachdem das Referendum gegen die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) ergriffen worden ist, wird die Vorlage dem Volk vorgelegt. Das revidierte RTVG sieht vor, die Empfangsgebühr aufgrund der technologischen Entwicklung durch eine allgemeine Abgabe zu ersetzen und den lokalen Radio- und Fernsehstationen mehr finanzielle Mittel zuzuweisen.
Was die Revision des RTVG bringt
Wie die Revision zustande gekommen ist
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