Arbus Newsletter 2/2022
Liebes Arbus-Mitglied, Liebe:r Arbus-Interessent:in
Der Bundesrat skizzierte jüngst seine Pläne für eine neue SRG-Konzession. Diese soll 2025 in Kraft treten. Aus Sicht des Arbus haben die Pläne durchaus Zündpotential und werden wohl auch die Halbierungsinitiative beeinflussen.
Immer wenn es um die SRG geht, geht es auch um Geld. So darum auch wenn es um die aus dem SVP-Umfeld gestartete Halbierungsinitiative geht. «200 Franken sind genug» ist einmal mehr eine einfach gestrickte Forderung, die aber bei vielen Leuten verfangen wird. Nicht allen dürfte aber bewusst sein, dass der Auftrag der SRG neu definiert und deren Konzession geändert werden muss.
Nun will der Bundesrat aber nicht erst den Ausgang der schicksalsträchtigen Abstimmung abwarten, mit der er frühestens 2026 rechnet. Bereits 2025 soll eine neue Konzession für die SRG in Kraft treten. Grundsätzlich solle die SRG «ihre Transformation weiter vorantreiben und dabei nach wie vor alle Regionen, Landessprachen und Altersgruppen bedienen».
Anpassungen gegenüber heute sind in zwei Punkten vorgesehen. Dies werden sicht- und hörbar sein: die SRG soll sich mehr auf Video und Audio konzentrieren und bei den Textangeboten sollen weitere Einschränkungen geprüft werden. Die Bereiche Information, Bildung und Kultur würden gegenüber Unterhaltung und Sport gestärkt.
Hinter den bundesrätlichen Vorschlägen steht die Idee einer Aufgabenteilung bzw. Abgrenzung zwischen den privaten Medien und dem abgabenfinanzierten Radio und Fernsehen. Oder wie es der Bundesrat formuliert: Die SRG solle «auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden».
Unterhaltung und Sport in der Konzession zurückzustufen, wäre einfach eine Anpassung an die bereits bestehende Realität. Beim Sport hat die SRG in den letzten Jahren bereits diverse Sportrechte an die private Konkurrenz verloren, etwa die Fussball-Champions-League oder die Eishockey-National-League. Die Verantwortlichen erklärten jedoch, dass sie diese Wettbewerbe gerne wieder zeigen würden.
Die Konzessionsänderung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, könnte solchen kostspieligen Ambitionen einen Riegel schieben, zumal es sowieso fragwürdig erscheint, mit öffentlichen Geldern die ohnehin schon reichen Sportverbände weiter zu alimentieren. Auch bei der Unterhaltung wären Abstriche verkraftbar. War früher die Idee, dass das Publikum mittels Unterhaltungssendungen an die Informationssendungen herangeführt wird, funktioniert dies heute mit der Online-Nutzung viel weniger.
Einschneidender ist jedoch eine weitere geplante Anpassung der Konzession. Diese kommt uns als Arbus natürlich bekannt vor. Sie steht denn auch nicht zum ersten Mal im Raum. Das Textangebot der SRG soll nochmals gestutzt werden, um den privaten Medien mehr Spielraum zu geben. Schon heute besteht eine einschneidende Textbeschränkung: Online-Texte ohne Sendungsbezug dürfen 1000 Zeichen nicht überschreiten. Etwas überspitzt gesagt: von welcher Seite auch immer dem Bundesrat dieser Flohvorschlag ins Ohr gesetzt wurde, er sollte diesen unverzüglich wieder fallen lassen. Man kann über unterschiedlich lange Spiesse zwischen öffentlichen und privaten Medien reden und sinnieren. Diese bei der Textlänge sichtbar zu machen, ist aus Sicht des Arbus nicht haltbar. Wir haben dies bereits mehrfach betont.
Eine Unterscheidung zwischen privaten Verlagen und der SRG entlang der unterschiedlichen Mediengattungen mag vor Jahren noch berechtigt gewesen sein. Zeitungen waren dann online nur in Textform präsent. Das ist heute längst nicht mehr der Fall: es machen alle alles. Somit ist eine Einschränkung der Texte der SRG aus Sicht des Arbus kein diskutabler Ansatz.
Wir vom Arbus fragen uns, warum der Bundesrat mit den jetzt publik gemachten Reformplänen der Halbierungsinitiative vorgreift. Wir sind uns nicht sicher, ob diese taktische Massnahme verfängt.
Noch wissen wir nicht, wann die Halbierungsinitiative zur Abstimmung kommt. Wir vom Arbus wollen aber gerüstet sein.
Der Arbus Vorstand sucht u.a. für die kommenden Herausforderungen Verstärkung. Ich werde als Präsident des Arbus auf Ende des Geschäftsjahres nach 16 Jahren zurücktreten. Um den Übergang so gestalten zu können, dass keine Wissenslücke entsteht, freuen wir uns auf Inputs und Vorschläge aus der Runde unserer Mitglieder bis Ende Oktober. Der Einstieg soll rollend passieren und nebst einem neuen Präsidium, möchten wir auch den Vorstand mit einer medienpolitisch interessierten Person ergänzen.
Interessent:innen melden sich bitte bei Daniel Römer (daniel.roemer@bluemail.ch oder info@arbus.ch) oder bei Doris Gerber (doris.gerber@bluemail.ch).
Ich wünsche allen weiterhin schöne Herbsttage und eine angenehme Lektüre des Newsletters und freue micht wie immer auf Rückmeldungen.
Daniel Römer, Präsident ARBUS Schweiz
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Aufweichung des Quellenschutzes
syndicom lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, den Quellenschutz von Medienschaffenden abzuschwächen. Die angestrebte Gesetzesänderung würde dem Nachrichtendienst erlauben, Journalist:innen als Drittpersonen zu überwachen. Die Vorlage bedroht die Pressefreiheit und den Quellenschutz massiv.
Mit der Revision des Nachrichtendienstgesetzes wird vorgeschlagen, dass Journalist:innen als Drittpersonen zukünftig abgehört und elektronisch überwacht werden dürfen.
Die Vorlage ist ein weiterer schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit, nachdem das Parlament bereits durchwinkte, dass superprovisorische Verfügungen gegen Medien vereinfacht werden und das Bankengesetz weiterhin die Bearbeitung von Whistleblower-Daten durch Schweizer Journalist:innen faktisch verbietet.
Der Schutz der Pressefreiheit ermöglicht erst die Demokratie. Dass der Nachrichtendienst Journalist:innen als Drittpersonen überwachen darf, ist deshalb höchst problematisch. Die vorgeschlagene Regelung geht viel zu weit. Faktisch bedeutet sie die sukzessive Aufhebung des Quellenschutzes und schwächt die Rolle von Journalist:innen, indem sie ihren Zugang zu Quellen erschwert.
syndicom fordert den Bundesrat auf, den Quellenschutz nicht anzutasten. Deshalb beteiligt sich syndicom gemeinsam mit vielen anderen Organisationen der Medienbranche an der Vernehmlassung zum Nachrichtendienstgesetz. Die Botschaft ist klar: Der Quellenschutz muss gewahrt bleiben.
Radio- und TV-Nutzungszahlen
Sie sind ein Muss für Radiohörer:innen: die Radiotipps von Hans Steiger im P.S. die linke Zürcher Zeitung.
Seit Jahren schreibt Hans Steiger fürs P.S. die beliebten Radiotipps. Gerne machen wir hier einen Hinweis auf diese Dienstleistung. Denn: wo gibt es heute noch eine regelmässige Übersicht für Hörenswertes im Radio.
Radio- und TV-Nutzungszahlen
Die Zahlen zum ersten Halbjahr 2021
Im ersten Halbjahr 2022 erreichte das lineare Radio in der Schweiz an einem Durchschnittstag mehr als 5.3 Mio. Personen ab 15 Jahre. Die Programme der TV-Sender wurden täglich – live oder zeitversetzt – von über 4 Mio. Personen eingeschaltet. Dies belegen die im Auftrag der Stiftung Mediapulse erhobenen Nutzungsdaten für das erste Semester 2022.
Radio- und TV-Nutzung 1. Halbjahr 2022
Radio- und TV-Abgabe bleibt bei 335 Franken
Die Abgabe dient zur Unterstützung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), aber auch konzessionierter lokaler Radio- und Fernsehsender. Die Regierung hält eine Erhöhung trotz Teuerung nicht für opportun.
Bürgerliche Kreise wollen die SRG weiterhin in die Schranken weisen und die Gebühr weiter senken. Die SVP, der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) und die Jungfreisinnigen lancierten im Frühjahr eine Initiative, um die Gebühr auf 200 Franken im Jahr zu reduzieren.
Zusätzlich legte der Bundesrat die Grundzüge der neuen Konzession für die SRG ab 2025 fest und präzisierte die Vorgaben. Die SRG soll demnach ihren Online-Auftritt stärker auf Audio- und audiovisuelle Inhalte ausrichten. Bei den Textangeboten verlangt die Regierung die Prüfung weiterer Einschränkungen. Der Bundesrat kommt damit Forderungen unter anderem von privaten Schweizer Medien entgegen. Der Arbus zeigt kein Verständnis für eine Einschränkungsprüfung bei den Textangeboten. Seit Jahren hat der Arbus sich dafür eingesetzt, dass die SRG auch ein adäquates Online-Textangebot zur Verfügung stellen muss.
Schliesslich verlängerte die Regierung die gegenwärtige Konzession für die SRG bis Ende 2024. Diese wäre per Ende dieses Jahres abgelaufen. Auch die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SRG über das publizistische Angebot für das Ausland wurde entsprechend erneuert. Diese deckt die Hälfte der Kosten für die Mediendienste von Swissinfo und Tvsvizzera.it sowie für die Zusammenarbeit mit den internationalen Fernsehsendern TV5 Monde und 3sat ab.
Radio und TV-Abgabe - SRG Konzession
Warum wir in der Schweiz die Pressefreiheit hochhalten müssen
Medien in Russland
Krieg gegen die Pressefreiheit. Der ehemalige Journalist Iwan Safronow wurde in Russland zu 22 Jahren Lagerhaft verurteilt. Der Zeitung Nowaja Gaseta wurde die Lizenz entzogen.
Russlands Präsident und oberster Kriegsherr Wladimir Putin beschäftigt sich auch mit den „lästigen“ Dingen des Lebens. Er werde nicht darüber richten, wie gerechtfertigt die Strafe für Iwan Safronow sei. „Die Details kenne ich nicht. Aber ich weiß, dass er sein Geld nicht nur mit journalistischer Arbeit, sondern auch damit verdient hat, dass er Material gesammelt und auf Anordnung eines westlichen Geheimdienstes weitergegeben hat“, sagte Putin am Mittwoch.
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Der Arbus-Vorstand: Daniel Römer, Doris Gerber, Silvia Carsana und Alain Huber