Arbus Newsletter 2/2018
Liebes Arbus-Mitglied
Liebe/r Arbus-Interessent/in
Keine Ruhe nach dem Sturm
Noch liegt uns der Abstimmungskampf um die No-Billag-Initiative in den Ohren. Natürlich war klar, dass es auch nach dieser Abstimmung, die zwar hochkant abgelehnt wurde, um die schweizerischen Medien nicht ruhiger werden würde. Denn der Medienwandel wird in den kommenden Jahren weitergehen und zwar bei der SRG wie auch den privaten Medien.
In diesem sommerlichen Newsletter befassen wir uns darum mit den Veränderungen und Sparmassnahmen, welche die SRG einleiten will und mit dem in die Vernehmlassung geschickten Mediengesetz.
Nicht vorenthalten möchten wir Ihnen den Hinweis auf eine Studie des Politikwissenschaftlers Daniel Kübler; dieser warnt aus Sicht des ARBUS zurecht, dass die Krise des Lokaljournalismus die Demokratie bedroht. Und animieren möchten wir Sie zu einer Teilnahme an einem Forschungsprojekt der Universität Zürich, welches herausfinden möchte wie sich die Mediennutzung und das Wohlbefinden älterer Menschen zueinander verhalten.
Wir freuen uns wie immer auf Ihre Rückmeldungen (an info@arbus.ch) und wünschen Ihnen viel Lesevergnügen.
Daniel Römer, Präsident ARBUS Schweiz
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Nein zu: Ein Standort – eine Redaktion
Der ARBUS steht hinter der Radioredaktion in Bern und dem dortigen Standort
Bereits am 4. März war klar geworden, die No-Billag-Abstimmung wirkt bei der SRG nach und würde dieser gehörig Druck aufsetzen. Schlanker werden muss die SRG und sparen soll sie, hiess es allenthalben.
Eine der in die Welt gesetzten möglichen Massnahmen ist die angedachte Konzentration der SRF Redaktionen in Zürich und die Schwächung des Standortes Bern. Ein Grossteil der Arbeitsplätze des Berner Radiostudios soll verschoben werden: nach Zürich. Sollte die Bekanntmachung ein Test sein zeigt dieser klar: eine mehr oder weniger Verschmelzung von Radio und Fernsehredaktionen in Zürich ist nicht gewünscht. Auch wenn der Sturm der Entrüstung nachvollziehbar ist (er reicht von der betroffenen Belegschaft und Regionalpolitikern über die in Bern verankerten Medienorgane): aus medienpolitischer und auch aus Sicht des ARBUS, eine Teilkonzentration der Informationsabteilung auf den Standort Zürich, ist nicht gewünscht und würde dem Ansehen von SRF nur schaden. Zwei künstliche Redaktionen an einem Standort wird sich unweigerlich auf die Themenvielfalt niederschlagen und am Schluss ist SRF eine grosse, einheitliche und zentralistisch gesteuerte Informationsfabrik. Dagegen wehrt sich der ARBUS.
Wenn bei der SRG von drei Millionen Franken jährlichem Sparpotential gesprochen wird, ist dies natürlich eine nicht wirklich kleine aber auch keine Riesensumme im Vergleich zum Gesamtbudget. Aber eine Einsparung, die sich direkt auf die Diversität und das Angebot von SRF auswirken wird. Dass zudem stetige Reformen ein Unternehmen ermüden können, ist auch nichts Neues und dass das Radiostudio Bern erst vor einigen Jahren renoviert wurde, macht die angedachte Idee auch nicht attraktiver.
Der ARBUS lehnt die „Konzentration der Kräfte in Zürich“ in der vorgesehenen Form ab. Zudem findet der ARBUS sie medienpolitisch heikel auch wenn die SRG verspricht, die Inland- und Bundeshausredaktion in Bern zu belassen und sie verspricht die regionalen Korrespondenten zu erhöhen.
Natürlich spricht sich der ARBUS nicht gegen einen Ausbau der regionalen Informationen aus und auch hat der ARBUS immer und immer wieder darauf hingewiesen, dass in einigen Regionen – wäre da nicht die SRG – Regionalmonopole entstünden bzw. entstanden sind. Ob mit dem neuen Mediengesetz sich aber tatsächlich neue regionale Akteure bilden werden, ist keineswegs gesichert.
Die SRG muss sich dauernd verändern, dies ist auch für den ARBUS klar. Eine mehr oder weniger Verschmelzung von Radio und TV-Redaktionen an einem Standort ist aber für den ARBUS keine Option. Vielmehr soll das Hörmedium Radio sich in sich verändern dürfen und nicht in einer Multimediakurzfutternewsredaktion in Zürich aufgehen. Für solche Experimente ist der ARBUS nicht zu haben.
Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Medien
Die Ablösung des RTVG: viele Fragen und viele Stolpersteine hin zum BGeM
Künftig soll die Förderung der Service-public-Leistungen im Bereich der elektronischen Medien auf Online-Angebote ausgeweitet werden und nicht mehr nur auf Radio und TV beschränkt sein. Im Online-Bereich sollen finanzielle Mittel jedoch nur für Service-public-Leistungen gewährt werden, die im Wesentlichen auf Audio- und Videoinhalte setzen und nicht reine Textangebote sind. Vorgesehen ist neu die Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde, um eine grössere Staatsferne zu gewährleisten. Das neue Gesetz zielt ausserdem darauf ab, das Regelwerk für Medien ohne Service-public-Auftrag weiter zu lockern.
Durch die Digitalisierung spielen heute Online-Medien eine immer wichtigere Rolle in der Medienlandschaft. Im Entwurf des neuen BGeM wird versucht dieser Entwicklung Rechnung getragen, indem die Grundlagen geschaffen werden für die Finanzierung von Service-public-Angeboten, die von elektronischen Medien online bereitgestellt werden (z.B. On-Demand-Angebote im Internet).
Das neue BGeM sieht vor, elektronische Medien für ihre Service-public-Leistungen zu unterstützen, die sie vor allem in Form von Audio und Video und unabhängig vom Medium erbringen (Radio, Fernsehen oder online). Der Bundesrat scheint überzeugt, dass der in die Vernehmlassung gegebene Rechtsrahmen ein umfassendes, unabhängiges und qualitativ hochstehendes Service-public-Angebot fördert, das für das Funktionieren des demokratischen Systems der Schweiz notwendig ist.
Direkte und indirekte Medienförderung
Auf nationaler Ebene darf die SRG weiterhin umfassende Medienangebote in den Bereichen Information, Kultur, Bildung sowie Unterhaltung und Sport in allen Sprachregionen anbieten müssen. Eine öffentliche Unterstützung soll künftig auch Medienanbieterinnen gewährt, die Service-public-Leistungen erbringen, entweder auf lokaler oder regionaler Ebene oder für bestimmte Zielgruppen oder unter Einbezug des Publikums unter journalistisch professioneller Anleitung. Die Unterstützung hängt von den erbrachten, in einer Vereinbarung festgelegten Leistungen ab. Die Beurteilung der Unterstützungsgesuche erfolgt nach Kriterien wie publizistische Leistung, Zielgruppe und Mehrwert im Vergleich zu anderen Angeboten in der gleichen Region. Solche Vereinbarungen werden zwischen der neuen unabhängigen Regulierungsbehörde und den Medienanbieterinnen getroffen.
Darüber hinaus ist geplant, die bereits im aktuellen Gesetz vorgesehene indirekte Förderung der Aus- und Weiterbildung auszuweiten. Dafür stehen höchstens zwei Prozent des Ertrags der Abgabe zur Verfügung. Diese indirekte Förderung kann auch journalistischen Selbstregulierungsorganisationen im Bereich des Journalismus, Nachrichtenagenturen oder für innovative IT-Lösungen gewährt werden.
Die SRG
Mit dem Entwurf des BGeM werden die Regeln für die SRG geändert: Vorgesehen ist insbesondere, dass der Bundesrat neue Höchstbeträge, z. B. einen Maximalbetrag für die kommerziellen Einnahmen, oder den für bestimmte Bereiche mindestens zu verwendenden Anteil des Unterstützungsbetrags festlegen kann. Dadurch soll er beispielsweise verlangen können, dass die Hälfte der Abgabe für die Information verwendet werden muss. Auch in Zukunft bleibt für die SRG die Werbung in Radioprogrammen verboten und die Möglichkeit der Online-Werbung ausgeschlossen. Weiter wird im Gesetzesentwurf der Grundsatz verankert, dass die SRG mit anderen Medienunternehmen zusammenarbeiten darf und diesen ihre eigenen Inhalte zu fairen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zur Verfügung stellen muss. Der Bundesrat wird zudem ermächtigt, die Mittel zu bestimmen, welche die SRG für Koproduktionen in den Bereichen Unterhaltung und Sport mit anderen schweizerischen Medienanbieterinnen einsetzen muss.
Neue Kommission für elektronische Medien
Das BGeM überträgt gemäss dem Entwurf der neuen Kommission für elektronische Medien die Aufgaben, die derzeit vom Bundesrat, dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem BAKOM wahrgenommen werden. Diese Kommission ist von der Bundesverwaltung unabhängig und wird aus vom Bundesrat gewählten Sachverständigen bestehen. Sie wird zuständig sein für die Konzessionserteilung an die SRG, den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit anderen Medienanbieterinnen, welche Service-public-Leistungen erbringen, und für die Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben.
Deregulierung
Radiostationen ohne Leistungsauftrag fallen nicht unter das neue Gesetz. Für Fernsehveranstalterinnen ohne Leistungsauftrag gelten aufgrund internationaler Verpflichtungen weiterhin Mindestvorschriften wie z. B. Werbe- oder Jugendschutzbestimmungen. Die Meldepflicht von Programmen wird abgeschafft. Auch mehrere Fördermassnahmen fallen weg, insbesondere die Förderung neuer Technologien oder die Unterstützung der Nutzungsforschung.
Das Vorhaben, das bisherige RTVG durch ein neues Gesetz über elektronische Medien zu ersetzen, wurde bereits im Juni 2016 im Bericht des Bundesrates zum Service public im Medienbereich definiert. Nach der Vernehmlassung, die bis zum 15. Oktober dauert und an welcher der ARBUS teilnehmen wird, wird der Bundesrat unter Berücksichtigung der Stellungnahmen eine Botschaft an das Parlament verfassen.
Vernehmlassung zum Mediengesetz
ARCHIV:
Arbus-Wellenbrecher
Die Themen:
Medienschwund bedroht die Demokratie
Wenn Medien weniger über lokale Politik berichten, sinkt die Wahlbeteiligung
Je weniger die Medien über lokale Politik berichten, desto tiefer ist die Wahlbeteiligung in den Gemeinden. Dies zeigt eine Studie von Politikwissenschaftler Daniel Kübler. Und er warnt: Die Krise des Lokaljournalismus bedroht die Demokratie.
Gemeinden haben immer mehr Mühe, Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Exekutiven zu finden. Aber nicht nur das: Auch die Beteiligung bei Wahlen in Gemeinde- und Stadträte nimmt in der Schweiz seit Jahrzehnten kontinuierlich ab. Sie sank beispielsweise in den Gemeinden des Kantons Zürich seit den 1970er-Jahren von rund 70 auf 37 Prozent (2014).
Für Daniel Kübler ist klar: Der lokale Zeitungsmarkt ist ein wesentlicher Einflussfaktor für die Wahlbeteiligung. Gleichzeitig ist der Politikwissenschaftler überzeugt, dass der Wandel im Mediensystem Gefahren berge für die politische Partizipation auf lokaler Ebene und damit für die Demokratie. Fehle die lokale Berichterstattung, so die Studie weiter, ergäben sich Defizite der Transparenz und Legitimation. Und zudem: Je weniger die Menschen über das Geschehen in der lokalen Politik wissen, desto eher bleiben sie der Urne fern. Dies könne dazu führen, dass Gruppierungen mit extremen Positionen leichter mobilisieren und ihre Anliegen durchsetzen können.
Die Hoffnung, dass lokale Online-News den Platz der verschwindenden Lokalzeitungen übernähmen, habe sich bisher nicht erfüllt, meint Kübler weiter denn: es habe noch niemand die Lösung gefunden, wie man mit lokalen Online-News Geld verdienen könne. Nicht ganz überraschend kommt Kübler zum Schluss, dass mitspiele, dass lokale Nachrichten kein öffentliches Gut seien, nach dem ohnehin eine Nachfrage besteht, sondern ein so genannt meritorisches Gut. Menschen realisierten gar nicht, dass sie mehr davon bräuchten.
Kübler plädiert deshalb zum Schutz der Demokratie für Massnahmen: Nicht-kommerzielle Akteure wie Stiftungen, Parteien oder lokale Behörden sollten vermehrt aktiv werden und neue, journalistische Nachrichtenangebote schaffen. «Die Kommunikation über Lokalpolitik ist sehr wichtig, wenn man das politische Leben in den Gemeinden wieder beleben will», meint Kübler weiter. Die Gemeinde sei die Schule der Demokratie, wie es der französische Politiker Alexis de Tocqueville schon im 19. Jahrhundert formuliert habe. Die Gemeinde sei denn der Ort an dem man am besten Einfluss nehmen kann. Ist die lokale Demokratie in der Krise, werde sich das später auch auf der Ebene der Kantone und des Bundes negativ auswirken.
Medienschwund bedroht die Demokratie
Mediennutzung und Wohlbefinden älterer Menschen.
Forschungsprojekt zu Verständnis von Mediennutzung im täglichen Leben
Ein Forschungsprojekt der Universität Zürich will herausfinden wie sich die Mediennutzung und das Wohlbefinden älterer Menschen zueinander verhalten. Die Universität Zürich sucht dazu ältere Menschen, die sich über zwei Jahre regelmässig zu ihrem Wohlbefinden befragen lassen. Gleichzeitig wird auch die Mediennutzung dieser Personen gemessen.
Dazu werden die Personen jeweils eine Woche lang täglich zu ihrem Wohlbefinden befragt. Die Mediennutzung (Radio und TV) wird mit einer Mediawatch der Firma Mediapulse AG, einer Armbanduhr mit integriertem Mikrophon, gemessen. Der Vorteil dieser Art der Messung der Mediennutzung besteht darin, dass man nicht im Nachhinein befragt wird welche Radio- oder TV-Sendungen gehört wurden sondern, dass eben gleich mitgemessen wird. Zusätzlich zur Messung mit der Armbanduhr wird auch die Nutzung des Internets abgefragt.
Am Ende liegen zwei Zeitreihen (Mediennutzung und Daten zum Wohlbefinden) vor, die miteinander in Beziehung gesetzt werden können.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Untersuchung der Rolle von Persönlichkeitsmerkmalen und anderer Effekte wie zum Beispiel der Lebenssituation auf die längerfristige Entwicklung von Mediennutzung und Wohlbefinden.
Das Forschungsprojekt trägt zu einem besseren Verständnis des Zusammenspiels von Mediennutzung und emotionalen und sozialen Aspekten des Wohlbefindens im täglichen Leben älterer Menschen bei.
Wer sich für die Teilnahme an der Studie interessiert, kann sich melden unter: projectmuawo@gmail.com (Projektteam der Universität Zürich). Die Leitung der Umfrage unterliegt Dr. Matthias Hofer von der Universität Zürich.
Forschungsgruppe MUAWO - Media Use and Well-Being of Older Adults
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