Arbus Newsletter 1/2018
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Liebe/r Arbus-Interessent/in
NEIN zu No-Billag ist Garant für einen starken Service public
Je länger der Abstimmungskampf zur No-Billag-Initiative andauert, umso mehr verstricken sich die No-Billag-Initiant/innen in ihren Widersprüchen. Mit jedem Interview präsentieren diese einen neuen „Plan B“! Und keiner davon hat etwas mit dem Initiativtext zu tun über welchen wir am 4. März abstimmen müssen. Die Präsidentin der Grünen, Regula Rytz, spricht diese Woche davon die Initiative kenne nur einen Plan L: L wie Liquidation. Gibt es zu „No-Billag“ ein Ja, dann werden nämlich alle gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehprogramme in der Schweiz - in der Form wie wir sie kennen - verschwinden. Kommerz, Propaganda und Datenhandel ersetzen dann unabhängige Informationsvermittlung.
Glücklicherweise erkennen immer mehr Stimmberechtigte das üble Spiel. Die letzten Umfragewerte von dieser Woche zu No-Billag sprechen durchaus eine deutliche Sprache. Doch darauf können und wollen wir vom Arbus nicht vertrauen. Am Schluss zählen nur die Nein-Stimmen am 4. März.
Der Arbus hat einstimmig die Nein-Parole gegen die No-Billag-Initative beschlossen. Ein klares Resultat erreichen wir aber nur, wenn wir bis zum Schluss weibeln und Nachbarn, Arbeitskolleginnen und Familienmitglieder davon überzeugen, dass ein Ja zu No-Billag nicht nur radikal sondern für das schweizerische Mediensystem als Ganzes ungesund ist.
Nicht ein von den Initianten populistisch heraufbeschworener Mark würde geschaffen sondern ein austariertes System, das in vielen Jahren gebildet wurde, würde mutwillig zerstört. Ein Ja zu No-Billag drückt die vierte Gewalt an die Wand, demontiert die SRG und viele lokale Radio- und Fernsehstationen und auch die nicht kommerzorientierten Radios werden verschwinden.
Auch wenn der Arbus Nein zu No-Billag sagt und uns so die konzessionierten gebührenfinanzierten Radios und TV-Stationen und die SRG erhalten bleiben: es ist nicht nur Frohlocken angesagt. Verschiedene Analysen des Bakom zeigen es immer wieder: an der Qualität der regionalen Sender besteht künftig durchaus noch Luft nach oben. Die Privatradios – zumindest in der Deutschschweiz – fahren ihre regionalen Informationsleistung eher zurück und bei den lokal-regionalen TV-Stationen hat nur die stärkere Gebührenunterstützung dazu geführt, dass diese deren Inhalte weiterentwickeln und den geforderten Leistungsauftrag erfüllen können. Hier gilt es also künftig durchaus ein Augenmerk darauf zu legen, wenn wir in der Schweiz auch weiterhin mit regionalem Service public im Medienbereich versorgt sein wollen.
Für den Arbus ist aber klar: Nein zur No-Billag-Initiative am 4. März. Denn der propagierte libertäre Rechtspopulismus will schlichtweg unsere Demokratie zerstören. Jede Nein-Stimme zählt – deswegen am Wochenende das Stimmmaterial ausfüllen und bis spätestens am kommenden Dienstag zur Post bringen!
Daniel Römer, Präsident ARBUS Schweiz
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Spenden, die seit Dezember bis 4. März eingehen, lassen wir den Nein Komittees zu No-Billag zukommen.
Der Arbus-Wellenbrecher 1/2018
Die Themen:
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No-Billag-Initiative macht die SRG zum Staatssender.
Von Daniel Römer -
Zur Vorgeschichte der No-Billag-Initiative.
Von Oswald Sigg - Ideen zur Stärkung des Journalismus.
Von Kurt Seifert - Medien ABC: was bedeutet DAB?
Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)
Eine Vernehmlassung mit drei Themen und recht viel Sprengkraft
Das UVEK führte bis letzte Woche bei den Kantonen, den politischen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen - u.a. beim ARBUS Schweiz - ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Die im Entwurf zur Vernehmlassung formulierten Themenbereiche erschienen auf den ersten Blick nachvollziehbar; in Tat und Wahrheit bargen sie aber ziemliche Sprengkraft. Insbesondere was die zielgruppenspezifische Werbung und die künftige Unterstützung der sda anbelangt.
Zielgruppenspezifische Werbung
In der RTVV-Teilrevision sollten die Grundlagen für die zielgruppenspezifische Werbung der SRG und der privaten Veranstalter mit einer Konzession geschaffen werden sowie die Spielregeln für die zielgruppenspezifische Werbung festgelegt werden.
Die RTVV auferlegt der SRG Werbebeschränkungen, die dem Schutz anderer Medienunternehmen dienen. Mit der geplanten Einführung der zielgruppenspezifischen Werbung werden weitere Beschränkungen nötig. Die SRG soll von den 12 Minuten Werbung pro Stunde maximal 4 Minuten zielgruppenspezifische Werbung ausstrahlen können. Damit wird der SRG die Möglichkeit gegeben, dieses "zukunftsorientierte" Werbeinstrument einsetzen zu können wenn auch nur in einem moderaten Ausmass.
Künftige Unterstützung der sda
Die Schweizerische Depeschenagentur (sda) - welche seit 01.01.2018 neu als KEYSTONE-SDA auftritt - spielt eine wichtige Rolle für die journalistische Qualität der lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter, indem deren Berichterstattung zu einem bedeutenden Teil auf den Dienstleistungen der sda gründet. Die sda leistet dabei einen Beitrag zur Qualitätssicherung bei den lokal-regionalen Programmen. Um den Umfang und den Gehalt dieser Dienstleistungen bei der sda zu sichern, soll die sda mit einem jährlichen Beitrag aus der Radio- und Fernsehabgabe unterstützt werden können. Die Unterstützung wird zwar mit einer Leistungsvereinbarung verknüpft werden, welche die lokal-regionalen Bedürfnisse in den Vordergrund stellt. Die Unruhen bei der sda der letzten Monate machen eine Unterstützung der sda über einen Teil der Gebührenabgabe aber mehr als umstritten.
Verbesserungen für Menschen mit Sinnesbehinderung
Der Anteil der untertitelten Sendungen in den linearen TV-Programmen und in den von der SRG exklusiv auf Internet veröffentlichen Inhalten (Web-only Inhalte) soll in den nächsten Jahren auf mindestens 75 Prozent erhöht werden. Gemäss einer Vereinbarung zwischen der SRG und den Verbänden von sinnesbehinderten Menschen. Zusätzliche Beiträge, die mit Gebärdensprache zu begleiten sind, wurden in der Vereinbarung festgelegt.
Arbus Stellungnahme zur Änderung der RTVV
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